Die Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holsteins haben bereits frühzeitig die immense Bedeutung der Wasserrahmenrichtlinie für ihre künftige Arbeit erkannt. Sie haben daher schon früh ihre maßgebliche Einbindung in den Umsetzungsprozeß der Richtlinie vom Land Schleswig-Holstein eingefordert. Dieser Forderung hat das Land Schleswig-Holstein schließlich Rechnung getragen, indem es Arbeitsgruppen auf Bearbeitungsgebietsebene einrichtete, in denen die Wasser- und Bodenverbände landesweit die Federführung übernahmen.
Dieses Modell ist bundesweit einmalig und trägt insbesondere auch der von der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Öffentlichkeitsbeteiligung Rechnung. Doch auch die Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holsteins haben ein deutliches Signal gesetzt, dass sie maßgeblich in den Umsetzungsprozess eingebunden werden und das Feld der Gewässerbewirtschaftung künftig nicht ausschließlich anderen überlassen wollen.
In einem ungeheuren Kraftakt haben sich die Verbände zu so genannten Bearbeitungsgebietsverbänden zusammen geschlossen, um der Forderung des Landes auf Ebene der Bearbeitungsgebiete künftig Rechnung zu tragen. Die Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holsteins verfügen damit wohl bundesweit über die einzige Behördenstruktur, die ausschließlich an den Erfordernissen der Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet ist.